Dem Gruppenrat gehören an: der Gruppenleiter, die Gruppenleiterin, der Kurat, alle StufenleiterInnen und StufenassistentInnen, bei Bedarf zusätzliche MitarbeiterInnen mit festgelegten Aufgaben.

Den Vorsitz führt die Gruppenleitung (männlich und weiblich abwechselnd) oder ein von ihr beauftragtes Mitglied des Gruppenrates. Der Gruppenrat tritt in der Regel monatlich, aber wenigstens fünfmal jährlich zusammen oder wenn dies der Aufsichtsrat verlangt.

Der Gruppenrat trägt gemeinsam die Verantwortung für die pfadfinderische Erziehungsarbeit der PfadfinderInnengruppe und regelt die Zusammenarbeit der einzelnen Stufen. Er bereitet die rechtzeitige Überstellung der Kinder und Jugendlichen in die nächsten Stufen vor. Wenn in einer Stufe mehrere Einheiten bestehen, ist deren Arbeit zu koordinieren.

Der Gruppenrat wählt den Gruppenleiter und die Gruppenleiterin für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Gruppenrat schlägt dem Aufsichtsrat die Bestellung der LeiterInnen – Gruppenleitung, StufenleiterInnen und StufenassistentInnen – hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung vor.

Der Gruppenrat bemüht sich um die Weiterbildung der LeiterInnen.

Der Gruppenrat plant alle Gruppenveranstaltungen und sorgt für deren Durchführung.

Der Gruppenrat macht dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Erstellung des Gruppenbudgets, für die Belange des Gruppenheimes und der Gruppenausrüstung.